Strafrecht
Wenn Sie beschuldigt werden, eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben, benötigen Sie unverzüglich und bevor Sie durch Unwissenheit oder unter dem Druck der Umstände Fehler machen, rechtlichen Rat.
Auf diesem Gebiet bin ich ebenfalls seit 25 Jahren tätig.
Auch wenn das Strafrecht dem Anspruch unserer Gesellschaft auf die Bestrafung einer Person, die schuldhaft Unrecht begangen hat, dient, soll keine Beschuldigte/kein Beschuldigter sich diesem allein gegenüber ausgesetzt sehen. Nicht zuletzt sieht das Strafrecht hierbei teils erhebliche Sanktionen vor.
Es gilt der Grundsatz, dass jede/r zunächst als unschuldig angesehen werden muss, bis ihre/seine Schuld bewiesen wurde. Unsere Verfassung schützt also auch den Anspruch einer/eines Beschuldigten auf ein faires Verfahren, so dass jede Bürgerin/jeder Bürger, die/der in Konflikt mit den Strafverfolgungsbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaft bis hin zum Gericht) gerät, das Recht hat, sich durch eine Strafverteidigerin/einen Strafverteidiger anwaltlich vertreten zu lassen.
Ich trage als Ihre Verteidigerin damit Sorge, dass Ihre verfassungs- und verfahrensrechtlich geschützten Interessen gewahrt bleiben.
Ich berate und vertrete Sie auf fast allen Gebieten des Strafrechts mit Beginn der Einleitung eines Strafverfahrens, im Ermittlungsverfahren, in der Hauptverhandlung und in allen Rechtsmittelinstanzen, bundesweit.
Bei Delikten gegen die sexuelle Selbstbestimmung vermittele ich Sie gern an einen Kollegen/eine Kollegin, der oder die Ihre Verteidigung übernimmt.
Als Opfervertretung werde ich Sie in diesem Bereich nicht vertreten.
Kompetenzen
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Strafrecht
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Notarielle Angelegen-
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