Familienrecht

 

Das Familienrecht umfasst alle Rechtsverhältnisse der Mitglieder einer Familie sowohl untereinander als auch nach außen, einschließlich ihrer außergerichtlichen Gestaltung bis hin zu ihrer gerichtlichen Durchsetzbarkeit.Erweitert wurde dieses Rechtsgebiet für gleichgeschlechtliche Paare und die Lebenspartnerschaft.

Das Familienrecht umfasst die Rechtsfolgen einer Verlobung, das Eingehen von Ehen und Lebenspartnerschaften, sowie deren Aufhebung und die Scheidung.

Im Familienrecht werden die rechtlichen Beziehungen zu Kindern geregelt, so z.B. das Sorgerecht, der Umgang sowie die Adoption.

Wichtig sind auch finanzielle Regelungen von familiären Beziehungen, also das eheliche bzw. lebenspartnerschaftliche Güterrecht, Unterhaltspflichten zwischen Eheleuten, zu Kindern und zu Verwandten sowie der Versorgungsausgleich.

Des Weiteren gehören Themen wie Pflegschaft, Betreuung und Vormundschaft ebenfalls in das Rechtsgebiet des Familienrechtes.

Auch bestehen immer wieder Verflechtungen zu weiteren Rechtsgebieten wie dem Verfassungsrecht, dem Steuerrecht sowie dem Sozialrecht, welche in familienrechtlichen Angelegenheiten zu berücksichtigen sind.
Tatsächlich finden auch staatliche Eingriffe, z.B. in das Eltern-Kind-Verhältnis, ihre Grundlagen im Familienrecht, ergänzt durch Regelungen im Sozialgesetzbuch Achtes Buch Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG)/(SGB VIII) und im Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG).

Im Rahmen der Globalisierung gewinnt inzwischen das Internationale Recht für das Familienrecht immer mehr an Bedeutung, was es zu berücksichtigen gilt.

Das klingt kompliziert und ist es sehr oft auch. Ich habe mich als Fachanwältin darauf spezialisiert, Ihnen einen Weg durch den „Gesetzesdschungel“ zu zeigen.

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