Mediation

 

Auch im Bereich „Mediation“, in dem ich nicht die Interessen einer Person vertrete, sondern zwischen Beteiligten neutral vermitteln soll, bin ich mittlerweile über 15 Jahre tätig.

Die Mediation ist ein freiwilliges Verfahren zur Konfliktbeilegung unter Vermittlung eines unabhängigen, unparteilichen Dritten, also mir als Mediatorin. Ich helfe Ihnen, in einem durch mich strukturiertes Verfahren selbstverantwortlich eigene Lösungen zu finden.

Die Mediation eröffnet Ihnen – anders als gerichtliche Verfahren – die Möglichkeit, über Ihre Interessen selbst zu entscheiden und führt Sie dazu, meist schnelle und flexible, häufig auch noch kostengünstigere Regelungen zu finden, von denen alle Beteiligten profitieren.

Über die zu erörternden Themen entscheiden Sie selbst. Das Verfahren beruht auf Freiwilligkeit und Vertraulichkeit. Ich unterliege der Schweigepflicht.

In meiner Funktion als Mediatorin bin ich beiden Seiten gegenüber vollkommen neutral und werde – sollte es dennoch zu einer streitigen Verhandlung kommen – keine der Beteiligten in diesem Verfahren vertreten.

Dieses bedeutet, dass ich beispielweise nicht gleichzeitig eine Mediation durchführen und anschließend einen der Beteiligten in der Scheidung vertreten kann, auch wenn ich dieses als Rechtsanwältin sonst könnte. Sie müssen sich daher immer entscheiden, wie ich für Sie tätig werden darf.

Die Dauer einer Mediation hängt von der Anzahl, der zu klärenden Themen sowie von den jeweiligen Rahmenbedingungen ab. Die einzelnen Sitzungen dauern in der Regel eine bis eineinhalb Stunden. Sie als Beteiligte bestimmen auch den zeitlichen Rahmen, den Sie sich geben wollen.

Die Mediation ist keine Rechtsberatung und keine Therapie. Die Entstehungsgeschichte und die Ursachen eines Konfliktes sollen möglichst wenig bei der Konfliktbewältigung mit einbezogen werden, weil gerade die zukünftige Lösung des Konfliktes in dem Verfahren angestrebt wird.

Die Mediation wird von mir nach Stundensätzen abgerechnet, die vor der Mediation in einer entsprechenden schriftlichen Vereinbarung vertraglich festgelegt werden.

Ziel ist es, die Ergebnisse einer erfolgreichen Mediation in einer rechtsverbindlichen Abschlussvereinbarung zusammenzufassen, die die Beteiligten gemeinsam formulieren und billigen.

Diese Abschlussvereinbarung wird in bestimmten Konstellationen durch die außergerichtlich beteiligten Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte nochmals überprüft und ggf. notariell beurkundet.

Gerichtliche Verfahren sollten während einer Mediation ruhen. Seit dem 01.01.2002 sind mögliche Verjährungsfristen während der Mediation gehemmt.

Kompetenzen

Familienrecht

Opferschutz

Strafrecht

Mediation

Notarielle Angelegen-
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