Opferschutz

 

Die rechtlichen Grundlagen für den Schutz von Opfern von Straftaten oder häuslicher Gewalt finden sich in mehreren Rechtsgebieten. Angewendet werden sowohl familien-, zivil- als auch strafrechtliche Rechtsgrundlagen, die zum Schutz von Geschädigten inzwischen vom Gesetzgeber immer weiter ausgestaltet werden.

Im Strafverfahren sichert ein Zeugenbeistand eine schonende und sachgerechte Vernehmung des und der Betroffenen auch vor Gericht. Als Nebenkläger/-in hat das Opfer annähernd gleiche Rechte wie die Täterin/der Täter und die Staatsanwaltschaft. Über mich als Ihre gesetzliche Vertreterin werden diese Rechte wie Akteneinsicht, Beweisantragsrechte und Rechtsmittel durchgesetzt.
Mit zunehmender Digitalisierung auch im Strafverfahren kann bei bestimmten Verletzungshandlungen und Beeinträchtigungen schon frühzeitig die Zeugenaussage des oder der Geschädigten digital gesichert werden. Das geschieht besonders bei Kindern und Jugendlichen.

Ich begleite die Opfer durch dieses inzwischen leider auch lang andauernde Verfahren und kann dabei die Sicherheit vermitteln, den geschädigten Personen und den Angehörigen den Mut geben, sich auf ein solches Verfahren einzulassen.
Um auch für die Zukunft ein Zusammentreffen zwischen der Täterin/dem Täter und dem Opfer zu verhindern besteht die Möglichkeit entsprechender Unterlassungsanträge im Rahmen eines Gewaltenschutzverfahrens vor dem Familiengericht durchzusetzen.
Die Verletzung einer Person rechtfertigt es auch, dass ich über die wirtschaftlichen Folgen für ein Opfer aufkläre und diese rechtlich geltend mache.

Bereits im Strafverfahren können Schmerzensgeld und Schadensersatz im sogenannten Adhäsionsverfahren geltend gemacht werden. Soweit die Strafrichterin/der Strafrichter von einer Entscheidung über diese Ausgleichsansprüche absieht, was leider noch viel zu oft geschieht, werden diese Ansprüche wie Schmerzensgeld und Schadensersatz im zivilrechtlichen Verfahren weiter geltend gemacht.

Nicht zuletzt sorgt ein System aus finanziellen Zuwendungen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) dafür, dass Opfer aus Strafverfahren und Verletzungshandlungen Unterstützung erfahren.
Da bei Opfern nicht nur die rechtliche Vertretung ausreichend ist, arbeite ich auch immer mit entsprechenden Opferhilfen und psychosozialen Prozessbegleitungen zusammen, deren Aufgabe es ist, Opfer über die rechtlichen Ansätze hinaus unterstützend zu begleiten.

Ihre Unterstützung ist in meiner Kanzlei auch immer Teamarbeit. Auch meine Mitarbeiterinnen sind kompetent, im Laufe des Mandats Ihre Anliegen aufzunehmen und auch schon einmal voranzubringen
Ich bin als eine der ersten Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte in Hameln bereits seit über 25 Jahren in dem Bereich Opferschutz in allen seinen Facetten besonders engagiert.

Ich bin seit Oktober 2022 vom Weißen Ring e.V. als Opferanwältin zertifiziert.

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